FAQ

Wie bekomme ich einen Termin?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich für einen Termin bei uns anzumelden:

Muss ich etwas zuzahlen?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer ergotherapeutischen und logopädischen Behandlung. Nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB V) sind wir jedoch verpflichtet, direkt von den Klient:innen eine sogenannte Zuzahlung einzuziehen. Diese leiten wir direkt an die Krankenkasse weiter.
Die Zuzahlung besteht aus zwei Teilen:

  • 10 Euro Verordnungsblattgebühr je Verordnung
  • 10 Prozent der gesamten Behandlungskosten (z. B. pro Sitzung)

Nähere Infos und eine ungefähre Zuzahlungsgebühr erhalten Sie auf Anfrage.

Kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?

Personen unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen. Versicherte müssen Zuzahlungen zur Krankenversicherung nur bis zu einem einkommensabhängigen Höchstbetrag leisten. Als Grundlage für die Berechnung gilt die Summe der gesetzlichen Zuzahlungen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer für ein Kalenderjahr – also vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Die Zuzahlungsgrenze muss daher jedes Jahr neu festgestellt werden.

Bei chronisch kranken Personen ist die Belastungsgrenze auf 1 % der kalenderjährlichen Bruttoeinnahmen abgesenkt. Um als chronisch krank zu gelten, müssen entsprechende Voraussetzungen vorliegen und eine ärztliche Bescheinigung (Muster 55) eingereicht werden. Diese Bescheinigung hält Ihr behandelnder Arzt vor.

Nähere Infos hierzu bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Was ist eine Blankoverordnung?

Die Blankoverordnung gibt es vorerst nur im Bereich der Ergotherapie. Hier wird die Behandlungsdauer und die wöchentliche Anzahl vom Therapeuten festgelegt, je nach Behandlungsbedarf.

Welche:r Ärzt:in stellt mir eine Verordnung aus?

Viele Ärzt:innen stellen mittlerweile Verordnungen zur Ergotherapie oder Logopädie aus. Darunter Hausärzt:innen, Neurolog:innen, Kinderärzt:innen und HNO-Ärzt:innen. Auch Psychiater:innen und Psychotherapeut:innen können Ihnen eine Verordnung ausstellen. Wichtig ist, dass der/die von Ihnen gewählte Arzt/Ärztin mit der Diagnose, weshalb Sie Ergotherapie oder Logopädie benötigen, vertraut ist.

Was kostet mich eine Behandlung als Privatpatient?

Dies kommt auf die Art der Behandlung an. Sprechen Sie uns gerne auf unsere aktuellen Tarifsätze an und wir unterbreiten Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Wie lange sind die Wartezeiten auf einen Termin?

Die Wartezeiten sind abhängig von verschiedenen Faktoren, etwa um welches Störungsbild oder welche Therapieform es sich handelt. Auch die terminlichen Möglichkeiten von Ihnen als Klient:in sind ein entscheidender Faktor. Am besten rufen Sie hierzu an und erfragen die aktuelle Kapazität für Ihr individuelles Anliegen.

Bieten Sie auch Gruppentherapie oder andere ergänzenden Therapieformen an?

Für unsere ergotherapeutisch psychisch-funktionellen Klient:innen haben wir diverse Möglichkeiten. So haben wir eine spezielle Mutter-Kind-, sowie Schwangerengruppe oder wir bieten auch 3x/monatlich eine Kunst- und Körpertherapie-Gruppe an. In der Logopädie gibt es derzeit keine Gruppenangebote.

Kann ich bei Ihnen vorm Haus parken?

Ja, direkt vor dem Haus gibt es mehrere beschriftete Parkplätze. Ebenfalls ist ein Sonderparkplatz für Menschen mit Beeinträchtigung(en) vor der Eingangstüre zu finden.

Ist der Zugang zu Ihnen barrierefrei?

Ja, es gibt einen Aufzug mit dem Sie direkt in das zweite Obergeschoss fahren können. Es sind keine Treppenstufen oder Absätze zu bewältigen.

Wie komme ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu Ihnen?

Mit der U2 fahren Sie bis zur Endstation Ziegelstein. Von dort kommen Sie in wenigen Gehminuten zu uns oder Sie nutzen den Bus Nr. 21 Richtung Buchenbühl, der bringt Sie in drei Stationen direkt zur Haltestelle „Neuwieder Str.“ vors Haus.

Machen Sie auch Hausbesuche?

Haus- und auch Heimbesuche sind möglich. Dies muss jedoch von Ihrem verschreibenden Arzt/ihrer verschreibenden Ärztin auf der Heilmittelverordnung vermerkt sein.

Was muss ich zu meinem ersten Termin mitbringen?

Die Heilmittelverordnung von Ihrer behandelnden Person und falls vorhanden etwaige Berichte über Ihre Diagnose(n). Bei Therapie von Kindern findet der erste Termin ausschließlich mit den Erziehungsberechtigen statt, um eine ausführliche Anamnese durchführen zu können. Auch hier benötigen wir die Verordnung, sowie gegebenenfalls Berichte oder dergleichen.

Gibt es bei Ihnen einen Wartebereich für Eltern und Angehörige vor und während der Therapie?

Wir haben einen großen Wartebereich mit diversen Sitzmöglichkeiten für Jung und Alt. Auch Wasser und Kaffee steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung, sowie Lesestoff und Spielemöglichkeiten um die Wartezeit zu überbrücken. Geschwisterkinder können also gerne gemeinsam mit den Eltern im Wartebereich verweilen.

Ist psychisch-funktionell dasselbe wie psychotherapeutisch?

Nein. Psychisch-funktionelle Ergotherapie konzentriert sich auf die Förderung alltagsrelevanter Fähigkeiten bei psychischen Erkrankungen durch praktische Übungen – z.B. Struktur, Konzentration, soziale Kompetenzen.

Psychotherapie bearbeitet gezielt seelische Probleme und Konflikte mithilfe von Gesprächen und anderen wissenschaftlich fundierten Methoden.

Kurzgesagt: Ergotherapie stärkt das TUN, Psychotherapie das VERSTEHEN.

Kann ich mir das alles erstmal kostenfrei ansehen?

Jein. Sie benötigen in jedem Fall eine Verordnung zur Ergotherapie oder Logopädie. Es ist jedoch jederzeit möglich, die Verordnung (auch bereits nach 1 Einheit) wieder zu beenden. Hier kommen dann lediglich gegebenenfalls die Zuzahlungsgebühren auf Sie zu. Des Weiteren besteht die Möglichkeit eine erste Einheit auf Selbstzahlerbasis wahrzunehmen. Eine komplett kostenfreie Schnuppertherapie können wir nicht anbieten.

Muss ich in Sportklamotten kommen?

Das ist nicht nötig. Sie können kommen wie Sie sich selbst wohlfühlen. Bei Kindern und auch in der Körpertherapiegruppe ist es aber erwünscht, dass die Schuhe zur Behandlung vorne an der Garderobe verweilen. Es stehen Hausschuhe zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie sich aber auch dicke Socken o.ä. selbst mitbringen.

Kommen Sie auch in die Schule oder den Kindergarten?

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit eine sogenannte Integration ins häusliche Umfeld anzubieten. Hier kann einmalig der behandelnde Therapeut/die behandelnde Therapeutin eine Einheit in der entsprechenden Bildungseinrichtung durchführen. Alternativ kann jederzeit eine telefonische Kontaktaufnahme zu Erzieher:innen oder Lehrpersonen erfolgen, wenn eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung vorliegt.

Wie läuft eine Familienberatung ab?

Die Familienberatung ist eine Selbszahler-Leistung und benötigt keine Verordnung vom Arzt.

60 Min kosten 96€.

Die Familienberatung kann mit Ihnen als Elternteil alleine, mit dem/der Partner:in oder mit der ganzen Familie stattfinden.